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Kapitalertragsteuer Rechner: Abgeltungsteuer und § 23 EStG

Deutschland besteuert Aktien und ETFs mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 €. Kryptowerte und Immobilien fallen unter § 23 EStG: Werden sie innerhalb der Veräußerungsfrist verkauft (ein Jahr bei Kryptowerten, zehn Jahre bei Immobilien), gehört der Gewinn zu Ihrem zu versteuernden Einkommen. Bei längerer Haltedauer bleibt er steuerfrei.

Berechnen Sie die Steuer auf eine Veräußerung aus Ihren Daten und Kosten. Sie erfassen Verkäufe von Hand oder importieren die CSV-Dateien Ihres Brokers und Ihrer Börse. Der Rechner prüft jeden Verkauf nach § 23 gegen seine eigene Veräußerungsfrist, wendet den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € und die Freigrenze von 1.000 € an, weist Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einzeln aus und zeigt, welche Verlusttöpfe vorgetragen werden und welche verfallen. Alle Daten bleiben in Ihrem Browser.

Stand der Sätze: 17. September 2026, aus den Gesetzestexten auf gesetze-im-internet.de (§ 32d EStG, außerdem § 23 und § 32a).

Aktuelle Regeln

Die Steuersätze hinter dem Ergebnis

Die drei Besteuerungsarten und die zwei Schwellen von 1.000 €

BesteuerungsartWann sie giltSteuer
Aktien, ETFs und Fonds (Abgeltungsteuer)Jeder Verkauf, jede Haltedauer, jedes Einkommen25 % + 5,5 % Soli auf die Steuer = 26,375 %
Kryptowerte (§ 23)Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem KaufPersönlicher Einkommensteuertarif (§ 32a: 0 bis 45 %)
Kryptowerte (§ 23)Haltedauer über einem JahrSteuerfrei
Immobilien (§ 23)Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem KaufPersönlicher Einkommensteuertarif (§ 32a: 0 bis 45 %)
Immobilien (§ 23)Haltedauer über zehn JahrenSteuerfrei
Immobilien (§ 23)Zu eigenen Wohnzwecken genutzt im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davorSteuerfrei ab dem ersten Tag
Andere § 23-Wirtschaftsgüter (Gold, Sammlerstücke)Innerhalb eines Jahres / länger gehaltenEinkommensteuertarif / steuerfrei
Sparer-PauschbetragDie ersten 1.000 € an Kapitalerträgen und Gewinnen pro JahrSteuerfrei (nur Wertpapiere, kein Vortrag)
§ 23 FreigrenzeSumme der Nettogewinne aus § 23 im Jahr höchstens 1.000 €Gar nicht besteuert; darüber voll steuerpflichtig

Der Einkommensteuertarif nach § 32a für 2026 (Gewinne aus § 23 innerhalb der Frist kommen auf Ihr übriges Einkommen)

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
0 € bis 12.348 €0 %
12.348 € bis 17.799 €18 %
17.799 € bis 69.878 €32 %
69.878 € bis 277.825 €42 %
Ab 277.825 €45 %

Die Tabellen entstehen aus den geprüften Quelldatensätzen vom 17. September 2026; jede verweist auf die Gesetzesseite oben. Die Einkommensteuertabelle fasst die beiden Progressionszonen des § 32a zu einzelnen Grenzsteuersatzzeilen zusammen. Die Berechnung selbst nutzt die exakten Formeln des Gesetzes.

Fragen

Fragen zur Kapitalertragsteuer in Deutschland

Wie setzen sich die 26,375 % zusammen?

Gewinne aus Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % nach § 32d Abs. 1 EStG. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % nach § 4 SolZG wird auf diese Steuer erhoben, nicht auf den Gewinn: 25 % + 5,5 % × 25 % = 26,375 % insgesamt. Der Satz ist pauschal: Einkommen und Haltedauer ändern ihn nie, und die ersten 1.000 € der Netto-Wertpapiergewinne des Jahres deckt der Sparer-Pauschbetrag ab, bevor der Satz greift.

Wann sind Kryptowerte in Deutschland steuerfrei?

Kryptowerte fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23: Werden sie innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung verkauft, versteuern Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuertarif. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist er vollständig steuerfrei, egal wie hoch er ausfällt. Die Jahresfrist gilt für jede Anschaffung einzeln, bei der Zuordnung nach First in First out (FiFo) zählt also für jede Tranche ihr eigenes Anschaffungsdatum. Zusätzlich gilt die Freigrenze von 1.000 €: Bleiben die Nettogewinne aus § 23 im Jahr bei 1.000 € oder darunter, bleiben sie auch innerhalb der Frist steuerfrei.

Wie funktioniert die Zehnjahresfrist bei Immobilien?

Eine Immobilie, die Sie mehr als zehn Jahre nach der Anschaffung verkaufen, ist steuerfrei. Beim Verkauf innerhalb der zehn Jahre versteuern Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) und nicht mit dem Satz von 26,375 % für Wertpapiere. Eine Ausnahme gilt für die eigene Wohnung: Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist sie vom ersten Tag an befreit, wie schnell Sie auch verkaufen.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG: Die ersten 1.000 € an Kapitalerträgen und realisierten Gewinnen pro Jahr sind steuerfrei (2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare). Er gilt einmal für alle Wertpapierverkäufe des Jahres, nach Verlusten, und ein nicht genutzter Teil verfällt: Ein Vortrag ist nicht möglich. Banken wenden eine weitergehende Mechanik an, die Gewinne bis 4.000 € abdecken kann, wenn Sie sonst keine Kapitalerträge haben. Dieser Rechner nutzt die einfachere Lesart mit 1.000 €, die Ihre Steuer nie zu hoch ausweist.

Wie verändert die Kirchensteuer den Abgeltungsteuersatz?

Kirchensteuerpflichtige zahlen nach der Formel in § 32d Abs. 1 EStG eine ermäßigte Abgeltungsteuer: Bei einem Kirchensteuersatz von 9 % sinkt die pauschale Steuer auf 24,45 % des Gewinns. Dazu kommen die Kirchensteuer (9 % der ermäßigten Steuer) und der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, zusammen etwa 27,99 % statt 26,375 %. Die meisten Länder erheben 8 % statt 9 %, was etwas niedriger ausfällt. Den Schalter in Abschnitt 3 stellen Sie dafür um.

Was ist die Günstigerprüfung?

Die Vergleichsprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG: Kostet die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge mit dem persönlichen Tarif, bei dem nur 60 % des Gewinns zählen, weniger als der pauschale Satz von 25 %, kann stattdessen der Tarif gelten. Das lohnt sich meist nur bei niedrigen Einkommen, und die Bank wendet die Prüfung nur auf Antrag an. Der Rechner wechselt deshalb nie selbst die Besteuerungsart. Er weist darauf hin, wenn sich der Antrag lohnen könnte.